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Brandschutz bei der Leuchteninstallation Elektroinstallationen sind Bestandteile von Gebäuden und baulichen Anlagen. Die Forderungen, die im Baurecht verankert sind, gelten deßhalb auch hier im vollem Umpfang. Leuchten und andere elektrische Betriebsmittel müssen deshalb so ausgewält und installiert werden, daß weder im Fehlerfall noch im Normalbetrieb ein Brand entstehen kann. Hierfür sei auf die geltenden Normen und Richtlinien verwiesen. Neben der DIN VDE 0100 Teil 420, DIN VDE 0105 Teil 1 und VDE 0132 ist insbesondere der Richtlinien des Verbandes der Schadenversicherer VdS Rechnung zu tragen.
Zeichen für Leuchten Alle Leuchten die das F-Zeichen tragen erfüllen die F - Bedingungen nach EN 60598-1/1993+A1;1996 und sind zur Montage an oder in normal entflammbaren Befestigungsflächen (Gebädeteilen) geeignet.
Mit dem MM-Zeichen werden Geräte mit begrenzter Oberflächentemperatur gekennzeichnet, die zur Montage in Einrichtungsgegenständen, Decken und Wänden aus Werkstoffen mit nicht bekannten Entflammungseigenschaften geeignet sind.
Brandschutzkennzeichnungen Baustoffe werden nach DIN 4102 Teil 1 hinsichtlich ihres Brandverhaltens eingeteilt in die Baustoffklassen A (nicht brennbar) und B (brennbar). Die Unterklassen A1 und A2, sowie B1 bis B3 ermöglichen eine genauere Beschreibung, die der Tabelle zu entnehmen ist. Die DIN 4102 legt auch die Prüfbedingungen und die Beurteilungsmaßstäbe fest.
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Feuerwiederstandsklassen Das Brandverhalten von Bauteilen wird nach DIN 4102 Teil 2 unter den Bedingungen eines Vollbrandes geprüft und durch die Feuerwiderstandsdauer beschrieben. Während dieser Dauer müssen die Bauteile den Durchgang des Feuers verhindern, ihre tragenden Eigenschaften beibehalten und die Temperaturerhöhung auf ihrer dem Brand abgekehrten Seite auf durchschnittlich 140K begrenzen.
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Feuerwiederstands- klasse
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Feuerwiederstands- dauer
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F 30
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=> 30 min
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F 60
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=> 60 min
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F 90
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=> 90 min
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F 120
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=> 120 min
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F 180
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=> 180 min
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Brandschutz bei Einbauleuchten Mit der Motage von Einbauleuchten wird die durchgängig geschlossene Fläche der Brandschutzunterdecke an den Positionen der Leuchte geöffnet. Da Einbauleuchte als Bauteile die Bedingungen der Feuerwiderstandsklassen nicht erfüllen können, werden die Brandschutzanforderungen nicht mehr erfüllt. Aus diesem Grund wird eine Umkofferung der Leuchten erforderlich, die wiederum den Brandschutzanforderungen genügen muß. Dieser Brandschutzkasten muß eine Einheit mit der Deckenkonstruktion bilden und wird auch als solche klassifiziert. |
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