|
Schutzklassen An elektrischen Betriebsmitteln, wie auch an Leuchten, müssen Maßnahmen zum Schutz vor elektrischem Schlag getroffen werden. Sie müssen gewährleisten, daß auch im Fehlerfall keine gefärlichen elektrischen Spannungen an berürbaren Gehäuseteilen auftreten können. Die verschiedenen Möglichkeiten dies zu erreichen werden in Schutzklassen eingeteilt. In Deutschland sind nur die Schutzklassen I, II und III zulässig
Schutz- klasse
|
Bedeutung
|
Hinweise
|
Symbol
|
I
|
Leuchten mit Anschlußstelle für Schutz- leiter, mit der alle berürbaren Metallteile verbunden sein müssen, die im Fehlerfall unmittelbar Spannung annehmen können.
|
Anschluß an Netzschutzleiter zwingend erforderlich. Das Symbol ist an der Anschlußstelle angebracht.
|
|
II
|
Bei solchen Leuchten dürfen keine Metallteile berürbar sein, die im Fehlerfall unmittelbar Spannung annehmen können (Schutzisolierung oder doppelte Isolierung).
|
Leuchte darf keinen Schutzleiteranschluß haben und nicht mit Netz-Schutzleiter verbunden werden.
|
|
III
|
Leuchten zum Betreiben mit Schutzklein- spannung (SELV), d.h. mit Spannungen unter 50V, die ein Sicherheitstransfor- mator nach DIN VDE 0551 (EN60742) erzeugt oder aus Batterien bzw. Akkumulatoren entnommen werden.
|
Leuchte dar keinen Schutzleiteranschluß haben und nicht mit Netz-Schutzleitern verbunden werden.
|
|
|
|